AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Frings Bautechnik GmbH & Co KG
1. Bestellung
Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware entsprechen. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Proben gelten als Durchschnittsmuster und sind nicht verbindlich.
2. Berechnung
Die Berechnung erfolgt stets zu unseren am Liefertage gültigen Preisen, unfrei ab unserem Lager oder Herstellerwerk, ausschließlich etwaiger Verpackungskosten, soweit nicht anders vereinbart und vermerkt. (Maßgeblich ist das im Herstellerwerk festgelegte Abgangsgewicht).
Soweit nach Liefermenge gestaffelte Preise bestehen, wird unabhängig vom ursprünglich genannten Staffelpreis derjenige Preis in Rechnung gestellt, welcher der gelieferten Menge entspricht.
3. Zahlung
10 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Skonto ist jedoch, daß keine älteren Rechnungen unbeglichen sind. Wurde ein Nettopreis vereinbart und von uns bestätigt, so hat die Zahlung innerhalb von 8 Tagen netto zu erfolgen. Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Bei Zahlung durch Wechsel oder Schecks gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung.
Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind die bankmäßigen Debetzinsen zu zahlen.
4. Lieferung und Abnahme
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, daß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen.
Betriebsstörungen, Arbeiter-, Kohlen- und Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sie berechtigen uns außerdem, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
5. Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
6. Gewährleistung
Eine Haftung für Verwendungseignung übernehmen wir nicht, da wir keinen Einfluß auf die Verarbeitung haben. Gebrauchsanweisungen sind nach bestem Wissen auf Grund von Erfahrungen und Versuchen erstellt, eine Haftung hieraus ist ausgeschlossen. Der Käufer st verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang, jedenfalls aber vor Verarbeitung zu prüfen. Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Mängelrügen die nach Weiterverkauf, nach der Verarbeitung oder später bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Sind Mängelrügen berechtigt, so hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Wandlung, Minderung oder entsprechende Ersatzlieferung. Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind in jedem Falle, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. Für schriftliche technische oder sonstige Ratschläge haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für mündliche Ratschläge ist ausgeschlossen, Gewährleistungsfristen nach BGB.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sowie die Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Der Käufer hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen. Bei der Vorbehaltsware wird der Eigentumserwerb nach § 950 BGB ausgeschlossen. Der Käufer kann die Übertragung des Eigentums verlangen, soweit der Wert unserer Forderungen durch den Eigentumsvorbehalt um mehr als 20% übersichert ist.
8. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für beide Teile ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Düsseldorf
Frings Bautechnik GmbH & Co KG